Wil erlaubt im Immissionsschutzreglement (Artikel 19) den Kirchen auch ausserhalb der offiziellen Nachtruhezeiten (22.00 – 7.00 Uhr) in der Nacht viertelstündlich zu läuten. Wie in immer zahlreicheren Nachbarsgemeinden sollen die Nachtruhezeiten auch für die Kirchen gelten.