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Wil erlaubt im Immissionsschutzreglement (Artikel 19) den Kirchen auch ausserhalb der offiziellen Nachtruhezeiten (22.00 – 7.00 Uhr) in der Nacht viertelstündlich zu läuten. Wie in immer zahlreicheren Nachbarsgemeinden sollen die Nachtruhezeiten auch für die Kirchen gelten.